Michael H. Scharfe
Versicherungskaufmann IHK
Versicherungsmakler
Spezialist für Krankenversicherungen

 

Pflegeversicherung

Ab dem 1. Januar 2017 wurde die Pflegeversicherung von Grund auf erneuert. Was genau hat sich geändert  und welche konkreten Auswirkungen hat die Pflegereform für Sie? Lesen Sie hier, was die neuen Regelungen mit sich bringen.

Ich habe für Sie die wichtigsten Aspekte komprimiert zusammengefasst.

 

Und hier die wichtigste Information!
Auch nach der Pflegereform ist private Vorsorge enorm wichtig, denn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht nicht aus. Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist und bleibt weiterhin ein absolutes Muss.
Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und neues Begutachtungsverfahren:
Neu ist vor allem ein Perspektivwechsel. Ab 2017 gilt als entscheidende Maßeinheit zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr der in Minuten angesetzte Hilfebedarf einer Person. Stattdessen bewertet das neu eingeführte Begutachtungssystem den Grad der individuellen Selbstständigkeit in unterschiedlichen Bereichen des täglichen Lebens.
Körperliche, psychische sowie kognitive Aspekte werden hierbei erstmals gleichermaßen berücksichtigt. Der Vorteil: Damit haben zukünftig insbesondere Menschen mit Demenz einen Anspruch auf höhere finanzielle Unterstützung.
Pflegegrade ersetzen Pflegestufen:

 

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt ab 2017 nicht mehr innerhalb der bislang geltenden drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade. Diese können den Pflegebedarf des Einzelnen genauer abbilden und ermöglichen somit eine gezieltere Unterstützung.

 

 

 

Der Pflegegutachter ermittelt, ob Pflegebedürftigkeit besteht. Falls Pflegebedürftigkeit besteht, wird dem Versicherten ein von der Schwere der Pflegebedürftigkeit abhängiger Pflegegrad zugeteilt.


Wichtig: Bereits Pflegebedürftige werden nach gesetzlichen Vorgaben automatisch in den entsprechenden Pflegegrad umgestellt. Sie müssen nicht tätig werden.

 

 


 

Ganz egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, die Leistungen der Pflicht-Pflegeversicherung sind absolut identisch, aber leider auch nicht ausreichend, wenn Sie zum Pflegefall werden. Selbst die Leistungserhöhung zum 01.01.2015 und die Änderung von 3 Pflegstufen in 5 Pflegegrade ab dem 01.01.2017 ändert nichts an dieser Situation. Die Pflicht-Pflegeversicherung bietet keine "Rundum- Versorgung".

 

Grob geschätzt haben Sie innerhalb von 5 Jahren bei Einstufung in  Pflegegrad 3 einen zusätzlichen Kapitalbedarf von ca. 100.000 €, wenn Sie professionelle Pflege in Anspruch nehmen.


 

Da diese Situation bekannt ist und der Staat immer häufiger für diese neuen Sozialfälle aufkommen muss, wurde  im Jahr 2013 eine vom Staat teilfinanzierte Pflegeversicherung eingeführt. ( siehe unten )

 

Übrigens: Kinder haften für Ihre Eltern! 

 

 

 

Sie haben richtig gelesen. Der Staat beteiligt  Kinder an den Pflegekosten, wenn die Eltern die Kosten nicht aufbringen können.

 

Sie wollen mehr wissen? Dann rufen Sie mich einfach an.


 

Einführung der neuen, vom Staat teilfinanzierten Pflegeversicherung.

 

Der große Vorteil: Selbst schwer kranke Personen können sich versichern. Aber: Für gesunde Personen gibt es bessere Alternativen. 

Vergleichen Sie!